Am 12.04.2017 hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) gebilligt und auf den Weg zum Bundesrat und Bundestag gebracht. Unter dem Titel Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) soll weitreichende Änderungen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und des Kinderschutzes vorgenommen werden. Urspünglich startete das Reformbestreben 2012 mit Ziel ein inklusvies SGB VIII zu gestalten. Die so genannte „Große Lösung“ wurde nun zusammengeschmolzen. Insgesamt vrlief der Reformprozess, zum Leitwesen der freien Träger und der öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe sehr intransparent. Unter oben stehender Verlinkung sind alle aktuellen Informationen zum Reformprozess, auf den Seiten des Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V., zu finden:
http://kijup-sgbviii-reform.de/2016/07/28/gesetzesmaterialien-synopsen/