Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss ist ein beschließender Ausschuss im Sinn der Gemeindeordnung. Die Zuständigkeit und die Aufgaben des Jugendhilfeausschusses sind im § 4 Absatz der Satzung des Jugendamtes der Landeshauptstadt Magdeburg. Der Jugendhilfeausschuss berät die Verwaltung und entscheidet beispielsweise in Planungsfragen. Er ist mit Fachleuten aus Politik und Praxis besetzt und  befasst sich insbesondere mit:

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • der Jugendhilfeplanung und
  • der Förderung der freien Jugendhilfe.

Der Jugendhilfeausschuss soll vor jeder Beschlussfassung des Stadtrates in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Er hat das Recht, an den Stadtrat Anträge zu stellen und ist zur Vorbereitung des Haushaltes zu hören. Er hat Beschlussrecht in den Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der  vom Stadtrat bereitgestellten Mittel, der erlassenen Satzungen und der vom ihm gefassten Beschlüsse.

Der Jugendhilfeausschuss bildet einen ständigen Unterausschuss für die Jugendhilfeplanung, die aus der Mitte seiner beschließenden Mitglieder wählt. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung bereitet Themen und Beschlussfassung für den Jugendhilfeausschuss vor.

Der StadtJugendRing Magdeburg e.V. ist (Stand 2026) beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss und stimmberechtigtes Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfeplanung.

Mehr Infos zu den einzelnen Sitzungen und den Mitgliedern findest du hier.